Hausordnung Visitkoszalin

30 Minuten vor der Ankunft setzen Sie sich mit uns in Verbindung​. Łukasz phone info+48 662 079 078 oder Adriana phone info+48 662 079 078

Hausordnung.

30 Minuten vor der Ankunft setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Łukasz Tel. 662 079 078 oder Adriana Tel. 662 079 078

 

Ihre Erholung und Ihr ruhiger Aufenthalt sind uns wichtig, daher bitten wir um die Beachtung unserer Hausordnung

 

1. Die Apartments werden tageweise von Mietern, nachstehend „Gästen“ genannt, gemietet.
2. Der Hoteltag beginnt um 15.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr. Bestimmt der Gast die Länge seines Aufenthalts bei der Anmietung des Apartments nicht, wird angenommen, dass das Apartment für einen Tag gemietet wird.
3. Etwaige Wünsche, den festgelegten Aufenthalt zu verlängern, sind bis 10.00 Uhr des letzten Aufenthaltstages unter der Telefonnummer 662 079 078 zu melden. Die Objekteigentümer können den Verlängerungswunsch berücksichtigen, sofern dies möglich ist und sie über freie Plätze verfügen.
4. Wird das Apartment nach 10.00 Uhr nicht verlassen, gilt dies als eine Verlängerung des Aufenthalts um einen weiteren Tag.
5. Die Übergabe des Apartments an Dritte, auch während der Mietdauer, ist nicht gestattet.
6. Auf dem Objektgelände dürfen sich nicht angemeldete Personen nicht aufhalten. Die Anzahl von Personen, die sich im Apartment befinden, darf nicht die in der Buchung angegebene Personenzahl überschreiten. Die Objekteigentümer sind mit der Organisation von jeglichen Veranstaltungen, Events, Schulungen sowie Privat- bzw. Geschäftstreffen nicht einverstanden. Im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten und Aufenthaltskosten zu berechnen.
7. Einem Gast, der während des letzten Aufenthalts gegen die Regelungen dieser Hausordnung grob verstoßen hat und Schäden am Hotelvermögen oder am Vermögen anderer Hotelgäste bzw. Personenschäden verursachte, kann der Zutritt zum Objekt verweigert werden.
8. Unsere Dienstleistungen werden entsprechend der Art der Unterkunft erbracht. Etwaige Einwände in Bezug auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen sind unter der Telefonnummer 662 079 078 zu melden.
9. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Fahrzeugen, Schmuck und sonstigen wertvollen Gegenständen bzw. wissenschaftlich oder künstlerisch wertvollen Sachen haften die Objekteigentümer nicht.
10. Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 7.00 Uhr. In dieser Zeit sollen Personen, die Objektdienstleistungen in Anspruch nehmen, andere Gäste nicht stören.
11. Nach den Brandschutzvorschriften ist die Benutzung von Tauchsiedern, Bügeleisen und sonstigen Elektrogeräten, die nicht zur Ausstattung des Apartments gehören, nicht gestattet. Davon ausgeschlossen sind Ladegeräte, sowie Netzteile für Computer und Unterhaltungselektronik. Zigarettenstummel und verbrauchte Streichhölzer sollen nicht in den Abfalleimer geworfen werden. Explosiv-, ätzende oder übel riechende Stoffe dürfen im Objekt nicht aufbewahrt werden. Das Zigarettenrauchen ist im Apartment und in sonstigen Räumen verboten.
12. Vor dem Verlassen des Apartments oder dem Schlafengehen soll der Gast den Wasserhahn zudrehen, Fenster schließen oder sperren, um sie im Falle eines Gewitters, eines starken Windes oder anderer Wetterereignisse zu sichern. Elektrogeräte sind auszuschalten.
13. Der Gast haftet für sämtliche Beschädigungen und Schäden an Gegenständen, der Objektausstattung und technischen Geräten, die er verursacht hat.
14. Verstößt ein Gast gegen Regelungen der Hausordnung, kann die weitere Erbringung von Objektdienstleistungen verweigert werden. Der Gast ist im diesem Fall verpflichtet, die Anweisungen des Hotelpersonals unverzüglich zu befolgen, insbesondere die verursachten Schäden zu bezahlen sowie das Objektgelände zu verlassen.
15. Gegenstände, die der Gast beim Verlassen des Apartments vergessen hat, werden auf seine Kosten an eine von ihm anzugebende Adresse geschickt. Ansonsten werden sie 3 Monate aufbewahrt.
16. Die Abrechnung erfolgt am Ankunftstag. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
17. Die Kaution kann unter anderem in folgenden Fällen einbehalten werden:
• Verstoß gegen die Regelungen der Hausordnung
• Unbefugte Dritte, die aus Verschulden des Gasts das Objektgelände betreten haben
• Polizeieinsatz, den der Gast zu vertreten hat
• Sachschäden
• Das Verlassen des Apartments am Abfahrtstag nach 10.00 Uhr